Wenn sich die Nervenbahnen eines Zahnes entzündet haben, ist es notwendig den Zahn einer sog. Wurzelkanalbehandlung (Endodontie) zu unterziehen. Anders ist ein Erhalt des Zahnes nicht mehr möglich.
Dabei wird das bakteriell infizierte Gewebe aus den Wurzelkanälen entfernt, die Wurzelkanäle verschlossen und so die weitere Zerstörung des Zahnes gestoppt.
Man bewerkstelligt dies, indem man die Wurzelkanäle ausfeilt. Dies geschieht unter örtlicher Betäubung. Mittlerweile gibt es moderne, technische Verfahren, die es möglich machen die Länge der Wurzelkanäle auch ohne Röntgen exakt zu bestimmen. Diese Verfahren machen es möglich auf gebogene Wurzelkanäle nahezu rückstandsfrei zu säubern. Leider werden die Kosten für diese Verfahren von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.